![](/fileadmin/user_upload/pics/Kriminalitaetsbekaempfung.jpg)
Kurzbeitrag: Kinder im Ermittlungsverfahren
Von POK Andreas Peters, Schwerin¹
Ich möchte in diesem Kurzbeitrag den Fachaufsatz von KOK`in Julia Luther aus Kiel in dieser Fachzeitschrift ergänzen.2
![](https://www.kriminalpolizei.de/fileadmin/img/autoren/autor-peters.jpg)
Im Praxistest ihrer theoretischen Ausführungen werden strafunmündige Kinder zumindest im Land Mecklenburg-Vorpommern – z.B. bei Grundschulsachverhalten in Form von einfachen Rangeleien und dünnhäutigen Übervorsorgeeltern – bei einem entsprechenden Verdacht sehr wohl in den polizeilichen Bearbeitungssystemen als Tatverdächtige erfasst und insoweit bereits Bestandteil eines gesetzlich nicht zulässigen Ermittlungsverfahrens. Der zu erstellende Vorgang wird später an die zuständige Staatsanwaltschaft abverfügt.
Ich habe gegen diese Verfahrensweise schriftlich remonstriert und bin weiterhin der Meinung, dass der Tatbestand des § 344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) im Raume steht3, einer Vorschrift, die dem Schutz der Rechtspflege dient.4
Der Verweis der zuständigen Staatsanwaltschaft auf eine mögliche parallele Zuständigkeit, eine Verständigung und/oder Überleitung an das Jugendamt, die Schule, das Familiengericht, die Jugendhilfe oder das Schulamt greifen de jure nicht, weil es dafür keine Ermächtigung im Strafverfahrensrecht gibt und lediglich Einzelzuständigkeiten der genannten Institutionen, welche bei Bedarf aufzurufen sind, existieren.
Es hilft im Ergebnis nicht weiter, „Fachbeiträge des Sonnenscheins“ zu verfassen, wenn es tatsächlich regnet.
Anmerkungen
- Der Autor ist Polizeioberkommissar und derzeit im Bereich der Online-Anzeigen in der Polizeiinspektion Ludwigslust in Mecklenburg-Vorpommern tätig. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Verfassers wieder.
- Luther, Kinder im Ermittlungsverfahren – Möglichkeiten und Grenzen der Vornahme strafprozessualer Maßnahmen, Die Kriminalpolizei 3/2023, S. 26 (Teil 1) und 4/2023, S. 22 (Teil 2).
- Vgl. dazu Fischer, Strafgesetzbuch, 71. Auflage 2024, § 19, Rn. 32 und § 344, Rn. 4.
- So Fischer, a.a.O., § 344, Rn. 1; Heger, in: Lackner/Kühl/Heger, Strafgesetzbuch, 30. Auflage 2023, § 344, Rn. 1.
Service
Aktivitäten
Aktuelle Ausgabe
![](/fileadmin/user_upload/Kripo_3_2023_titel.jpg)
Mit ihrem aktuellen und vielfältigen Themenspektrum, einer Mischung aus Theorie und Praxis und einem Team von renommierten Autorinnen und Autoren hat „Die Kriminalpolizei“ sich in den vergangenen Jahren einen ausgezeichneten Ruf erworben.
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Meist gelesene Artikel
RSS Feed PolizeiDeinPartner.de
PolizeideinPartner.de - Newsfeed
-
Cannabis und Autofahren passen nicht zusammen
Test ergibt: Einschränkungen noch 20 Stunden nach dem Kiffen
-
Bilanz der Fußball-EM: Eine Spitzenleistung der Polizei
GdP-Vorsitzender Kopelke warnt vor weiteren Belastungen
-
Fake-Produkte gefährden Gesundheit und Umwelt
Mehr als ein Drittel der 15- bis 24-Jährigen in Deutschland hat schon mindestens einmal bewusst...
-
Extremismusprävention mit der „Aktion Neustart“
Wenn Extremisten sich aus ihrer Szene lösen wollen, haben sie oft einen langen und steinigen Weg...
-
Richtiges Verhalten nach einem Autodiebstahl
Es ist ein Albtraum für jeden Fahrzeugbesitzer: Wo voher noch das eigene Auto geparkt war, ist...
-
Verhaltenstipps zum Einbruchschutz
Ist niemand zuhause, wittern Einbrecher ihre Chance: Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet...
-
Volles Verbot von Konversionsbehandlungen?
Angebote, die Menschen von ihrer Homosexualität oder ihrer selbstempfundenen geschlechtlichen...