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Der „Marzipan-Erpresser“ von Kiel
Erfolg der „klassischen“ Ermittlungsmethoden
4 Der Erpresser verlässt die virtuelle Welt
In der Nacht vom 12. auf den 13. September 2016 (Dienstag) konkretisierte der Erpresser seine Drohung: Er habe „vergifteter Lebensmittel an grundschule placed“. Diese E-Mail schickte er auch – außer an die Presse – an das Postfach einer Kieler Grundschule. Tatsächlich fand der Hausmeister der angeschriebenen Schule am Morgen neun Marzipanherzen auf dem Schulhof – und entsorgte diese in einem Mülleimer! Nach Kontaktaufnahme durch die Polizei wurden bei einer genaueren Nachsuche insgesamt 14 Herzen gefunden und zur toxikologischen Untersuchung an das LKA gesandt. Allerdings war die Einschätzung immer noch, dass es keine konkrete Gefährdung gebe und der Erpresser eher an Aufmerksamkeit als an einer Umsetzung interessiert sei. Dazu passte auch, dass er keine Übergabemodalitäten nannte und die Forderung von drei Millionen Euro in Bitcoins mehrere Monate der Umsetzung bedurft hätte.
Mit einem natürlichen Insektizid versetzte Marzipanherzen.
In den Abendstunden des 14. September 2016 (Mittwoch) bestätigte das LKA, dass die Herzen mit einem natürlichen Insektizid versetzt seien; unter normalen Umständen keine tödliche Dosis, aber es könnte zu Magenproblemen und Unwohlsein führen. Jetzt hatte die Erpressungslage eine neue Qualität, da der Täter mit tatsächlichen Umsetzungshandlungen begann. Somit wurde sofort entschieden, das E-Mail-Postfach live zu überwachen.
Bereits am 15. September 2016 (Donnerstag) um 00.01 Uhr folgte eine weitere E-Mail an Schule, Presse und Polizei: Bedroht wurden jetzt zwei weitere Schulen, außerdem sei Brot bei Sky vergiftet worden. Schuld sei die Firma Coop, da es dort illegale Transaktionen im Wert von drei Millionen Euro gegeben habe. Der Erpresser weitete also sein Bedrohungsszenario aus und wiederholte seine Forderung, die er jetzt auch relativ nebulös begründete.
5 Die BAO „Himmel“
Spätestens zu diesem Zeitpunkt wuchs die Erkenntnis, dass neben den Ermittlungsschritten auch weitere Handlungsfelder in den Mittelpunkt rückten; speziell die Maßnahmen der Gefahrenabwehr und die Informationspolitik würden aufwachsend eine zentrale Rolle spielen. Nach einer ersten Krisensitzung am 15. September 2017 um 05.00 Uhr wurden die Führungskräfte der Landespolizei informiert und sehr schnell die BAO „Himmel“ ins Leben gerufen. Diese führte unter Leitung des stellvertretenden Landespolizeidirektors um 10.00 Uhr die erste Lagebesprechung durch. Bereits zu diesem Zeitpunkt folgten drei Weichenstellungen, die sich im weiteren Verlauf als sehr vorteilhaft erweisen sollten:
5.1 Einbindung der Staatsanwaltschaft
Die sachleitende Staatsanwaltschaft wurde eingeladen und war auch bereit, einen Vertreter in die BAO zu entsenden. Wie sich in den Folgetagen zeigen sollte, war dessen Anwesenheit (positiv) mitentscheidend bei der wichtigen Dominanzentscheidung zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.
5.2 Besetzung des EA Ermittlungen
Das K 13 der BKI stellte fortan den EA Ermittlungen dar. Gemäß PDV 100 hätten nunmehr ein bis zwei Verbindungsbeamte im Lagezimmer am Führungstisch Platz nehmen müssen. Aus der Lage heraus blieb jedoch allein der Verfasser als Leiter des EA Ermittlungen dort präsent und auch dies erwies sich als vorteilhaft.
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