Editorial
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
mit dem Phänomen „Cybermobbing“ sind besondere Gefahren verbunden, gerade für Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene. Man versteht darunter die Verleumdung, Belästigung, Bedrängung oder Nötigung anderer Menschen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel. Die Folgen für die Opfer sind gravierend und führen häufig zum psychosozialen Rückzug und damit zur sozialen Isolation, zu physisch wirkenden Stress-Symptomen, psychischen Störungen und im Extremfall sogar zum Suizid (Bullycide). Zu den direkten Erscheinungsformen von Cybermobbing gehören Flaming, Harassment, Cyberthreats und Happyslapping. Als indirekte Formen gelten Denigration, Impersonation, Outing und Trickery sowie Exclusion. Zum Teil werden durch die Wissenschaft auch Cybergrooming, Cyberstalking, Sexting und Sexortion dem Cybermobbing zugeordnet. Aufgrund der besonderen Bedeutung haben wir dieses verbreitete Phänomen in der vorliegenden Ausgabe zum Leitthema erhoben. Prof. Dr. Herbert Csef, Schwerpunktleiter Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Zentrum für Innere Medizin der Medizinischen Klinik und Poliklinik II in Würzburg, setzt sich in seinem Fachaufsatz mit Erscheinungsformen, epidemiologischen Daten, Folgen und möglichen Präventionsansätzen auseinander. Darauf aufbauend nimmt Prof. Dr. Anja Schiemann, Fachgebietsleiterin Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminalpolitik an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, zur Strafbarkeit des Cybermobbings de lege lata und de lege ferenda Stellung. Dabei spricht sich die Universitätsprofessorin im Ergebnis für eine moderate Anpassung des bestehenden Normengefüges und gegen die Etablierung eines eigenen Cybermobbing-Tatbestandes aus, da es dadurch nach ihrer Darlegung zu Doppelungen des bestehenden Rechts, Rissen in der Systematik der Ehrverletzungsdelikte und einem unerwünschten Symbolstrafrecht kommen würde.
Dem Thema „Cybercrime“ und damit verbundenen Gefahren für die Wirtschaft widmet sich ORR Ass. jur. Frank Grantz, Hochschullehrer im Fachbereich Polizei der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Schleswig-Holstein. Im zweiten Teil seines Fortsetzungsbeitrages geht es um Angriffsmöglichkeiten über Botnetze oder Schadsoftware, die Rolle des Menschen als Einfallstor für Cyberattacken und Reaktionsmöglichkeiten Betroffener. Der Autor plädiert insbesondere für eine Verbesserung des Anzeigeverhaltens der angegriffenen Unternehmen sowie für eine Vernetzung und gemeinsame Konzepte.
Daneben geht es in der aktuellen Ausgabe unserer Zeitschrift, korrespondierend mit den Titelbeiträgen der „Deutschen Polizei“ 10/2019, um die besonderen Gefährdungspotenziale der „Clankriminalität“ und angemessene Bekämpfungsansätze. KOK Patrick Rohde (M.A.), Prof. Dr. Dorothee Dienstbühl und Prof. Dr. Sonja Labryga beschäftigen sich in ihrem Beitrag unter anderem mit den Empfehlungen der Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“. Patrick Rohde ist im Polizeipräsidium Essen tätig, Dorothee Dienstbühl und Sonja Labryga lehren und forschen am Standort Mülheim der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Einen Vergleich zwischen arabischen Clans und kriminellen Rockergruppierungen nimmt schließlich Prof. Michael Knape, ehemaliger Direktor beim Polizeipräsidenten, Direktionsleiter und Polizeiführer Schwerstkriminalität in Berlin, vor. Zudem stellt der bundesweit anerkannte Herausgeber und Autor zahlreicher Fachpublikationen wirksame Reaktionsstrukturen vor.
In weiteren Fachaufsätzen geht es um die Themen „Lebensmittelstrafrecht – Ein nicht alltägliches Sanktionssystem“ und „Bareboot Charter und Zweitregister – Legale Wirtschaftskriminalität in der Seeschifffahrt“. Fachkompetent Stellung nehmen dazu Dr. Peter Karfeld, Dezernent bei der Landeszentralstelle für Wein- und Lebensmittelstrafsachen der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, und EPHK Uwe Jacobshagen, Fachbereichsleiter der Wasserschutzpolizei-Schule Hamburg.
Eine strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht, Buchbesprechungen, aktuelle Hinweise aus dem Netz und gewerkschaftspolitische Nachrichten runden die Zeitschrift schließlich wie gewohnt ab.
Wir hoffen auf Ihr Interesse an den ausgewählten Themen. Zugleich wünschen wir Ihnen ein frohes Weihnachtsfest, einige erholsame Tage zwischen den Jahren sowie einen guten Rutsch in ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2020.
Wir freuen uns auf den weiteren Austausch mit Ihnen.
Für das Redaktionsteam
Ihr
Hartmut Brenneisen
Foto: Hagen Immel/GdP.
Service
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Aktuelle Ausgabe
Mit ihrem aktuellen und vielfältigen Themenspektrum, einer Mischung aus Theorie und Praxis und einem Team von renommierten Autorinnen und Autoren hat „Die Kriminalpolizei“ sich in den vergangenen Jahren einen ausgezeichneten Ruf erworben.
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
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