Definition
Es gibt die Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung, der schweren Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge. Näheres ist in den Paragraphen 223 ff. des Strafgesetzbuchs geregelt.
Unter Körperverletzung versteht man die gesundheitliche Schädigung oder die körperliche Misshandlung eines Menschen.
Es gibt die Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung, der schweren Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge. Näheres ist in den Paragraphen 223 ff. des Strafgesetzbuchs geregelt.
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