Die Allgemeinheit wird geschädigt
Da sich unter der Bezeichnung Wirtschaftskriminalität ein komplexes Kriminalitätsfeld verbirgt, existiert in Deutschland keine rechtliche Definition des Begriffs. In der Regel handelt es sich nicht um einzelne Straftaten mit individuellen Opfern, sondern um die Schädigung der Allgemeinheit. In vielen Fällen bleibt der Schaden dem Geschädigten über einen längeren Zeitraum unbekannt. So können sich beispielsweise Veruntreuungen durch geschickte Vertuschung über mehrere Jahre hinziehen. Auch die Ermittlungsverfahren gestalten sich oft schwierig und es ist grundsätzlich von einem sehr großen Dunkelfeld der Straftaten auszugehen.
Hohe Schäden für Unternehmen
Wirtschaftskriminalität stellt ein hohes Risiko für Unternehmen dar. Laut Aussage verschiedener Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind fast 40 Prozent aller deutschen Unternehmen schon einmal Opfer von kriminellen Angriffen im Wirtschaftsbereich geworden. Jedem betroffenen Unternehmen entstehen dadurch pro Jahr im Schnitt mehr als 300.000 Euro Schaden.
Das Bundeskriminalamt veröffentlicht jährlich im Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität aktuelle Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 57.546 Fälle registriert – 5,6 Prozent weniger als im Vorjahr (60.977 Fälle).
Häufige Delikte
Zu den häufigsten Delikten im Bereich Wirtschaftskriminalität zählen:
- Veruntreuung
- Cybercrime/Computerkriminalität
- Geldwäsche
- Insolvenzdelikte
- Falschbilanzierung
- Produktpiraterie
- Subventionsbetrug
- Steuerstraftaten und
- Korruption