Recht und Justiz

Familienrechtliche Verfahren unterlaufen zu oft strafrechtliche Ermittlungen und gefahrenabwehrende Maßnahmen nach häuslicher Gewalt

Von PD a.D. Rainer Becker und Dana Zelck, Berlin/Güstrow¹

 

Anmerkungen

 

  1. Rainer Becker ist ehemaliger Polizeidirektor und Fachbereichsleiter sowie Dozent an der heutigen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern (FHöVPR) sowie von 2013 bis 2020 Vorsitzender, seither Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe – die ständige Kindervertretung e.V.; Dana Zelck ist Journalistin und seit 2005 als freie Redakteurin beim NDR-Fernsehen und -Hörfunk tätig. Sie arbeitet seit 2022 im Bereich PR und Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Kinderhilfe gemeinsam mit Rainer Becker in den Projektbereichen Justiz, Polizei, Jugendämter und Kinderrechte.
  2. BGBl 2017 II, 1026.
  3. Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung häuslicher Gewalt vom 29.9.2022, S. 6.
  4. Haug/Zähringer, KFN-Forschungsbericht Nr. 134, Tötungsdelikte an 6. 13jährigen Kindern in Deutschland, S. 77,
  5. Haug/Zähringer a.a.O., S. 42.
  6. Becker/Müller, Die Polizei 8/2013, S. 237.
  7. Empfehlungen des Deutschen Vereins, a.a.O., S. 11.
  8. EGMR v. 10.11.2022, 25426/20-juris.
  9. Vgl. Nr. 116 EuGHMR Art. 8; Istanbul-Konvention Art. 31 in FamRZ 2023/Heft 4.
  10. Siehe Grevio-Evaluierungsbericht-Istanbul-Konvention-2022, S.9.
  11. Grevio-Evaluierungsbericht-Istanbul-Konvention-2022, S. 8.
  12. Grevio-Evaluierungsbericht-Istanbul-Konvention-2022, S. 29.
  13. Vgl. Grevio-Evaluierungsbericht-Istanbul-Konvention-2022, S. 125.
  14. Grevio-Evaluierungsbericht-Istanbul-Konvention-2022, S. 90.
  15. Das Entfremdungssyndrom „PAS“, eine „Lehre“ von Richard A. Gardener aus dem Jahr 1950, die von der heutigen Wissenschaft wegen seiner nicht nachgewiesenen Evidenz und der totalitären Ausrichtung kritisiert wird, spielt auch in Deutschland immer noch regelmäßig eine entscheidende Rolle in Gutachten im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren zu Sorge- und Umgangsfragen.
  16. Mehr zum Thema Umgang und Sorgerecht nach häuslicher Gewalt in Verbindung mit der Istanbul-Konvention erfahren Sie in unserem Interview mit Kati Voss, Beraterin in einer Interventionsstelle für häusliche Gewalt, die von ihren und den Erfahrungen ihrer KollegInnen aus der Beratungspraxis berichtet und Rainer Becker, dem Ehrenvorsitzenden der Deutschen Kinderhilfe, der die Problematik rechtlich einordnet. youtu.be/2ZG4UkZDcsU.

 


 

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