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Editorial
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
in der Ausgabe 3/2023 unserer Fachzeitschrift legen wir einen besonderen Schwerpunkt auf Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung durch die Wasserschutzpolizeien der Länder. EPHK Uwe Jacobshagen, der diese Inhalte gemeinsam mit der Redaktion erarbeitet und koordiniert hat, beschreibt zunächst die strafrechtlichen Aufgaben der Wasserschutzpolizeien. Dabei berücksichtigt er auch die besonderen Aspekte der Binnenschifffahrt. Darauf aufbauend thematisiert EPHK Peter Berg den Bereich der Küsten- und Seeschifffahrt. Er stellt zudem benachbarte Einrichtungen wie die Bundespolizei See, die Wasserstraßen- und Schifffahrtspolizei, die Fischereiaufsicht sowie das Maritime Sicherheitszentrum (MSZ) Cuxhaven mit der WSP-Leitstelle als gemeinsamer Service- und Koordinierungsstelle für die Einsatzgebiete der Nord- und Ostsee vor. PD Olaf Hagenloch geht in diesem Kontext auf die Aufgaben und die Ausstattung der Wasserschutzpolizei-Schule in Hamburg ein. Die drei Autoren sind erfahrene Führungs- und Lehrkräfte dieser zentralen Aus- und Fortbildungsstätte und bereits durch verschiedene Publikationen bekannt.
Die Neufassung des für die Praxis bedeutsamen Tatbestands der Volksverhetzung durch Aufnahme des § 130 Abs. 5 StGB (Äußerungen zu Kriegsverbrechen) wird von Prof. Dr. Dennis Bock und Benjamin Mischke bearbeitet. Anlass für die sehr kurzfristige Novellierung war nicht etwa – wie in den Medien zum Teil dargestellt – der Ukraine-Krieg, sondern vielmehr ein von der Kommission der Europäischen Union angestrebtes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, die einen EU-Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nicht ausreichend umgesetzt habe. Dennis Bock ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sowie Direktor des dortigen Instituts für Kriminalwissenschaften. Den Beitrag hat er für unsere Zeitschrift gemeinsam mit dem an seinem Lehrstuhl tätigen studentischen Mitarbeiter Benjamin Mischke erstellt.
Mit dem Terminus „Beschuldiger“ setzt sich Dr. Sören Pansa auseinander. Die Frage, wann und wie lange jemand als Beschuldigter gilt und damit unter anderem gem. §§ 163a Abs. 4, 136 StPO belehrt werden muss, ist für die polizeiliche Praxis von hoher Bedeutung. Sie hat zudem die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits mehrfach beschäftigt. Vor diesem Hintergrund geht der Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein auch auf die am 1.10.2022 in Kraft getretene Erweiterung des § 81b StPO (BGBl. 2021 I, 3420) sowie die damit verbundene Wirkung auf den Beschuldigtenbegriff ein.
Die Berliner Rechtslage beim Gebrauch von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG) wird von Prof. Michael Knape vorgestellt. Der ehemalige Direktionsleiter der Polizei Berlin spart dabei nicht mit Kritik an der unzureichenden gesetzlichen Ausgangslage in der Bundeshauptstadt, vergleicht sie mit der Normierung in anderen Ländern und stellt einmal mehr fest, dass behördeninterne Verwaltungsvorschriften und Erlasse keine gesetzlichen Regelungslücken schließen können.
Mit Kindstötungen (Neonatizide, Infantizide, Filizide) und der Tötung des Liebespartners (Intimizide) beschäftigt sich Prof. Dr. Herbert Csef. Der Autor, der bis zu seiner Pensionierung Schwerpunktleiter Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Zentrum Innere Medizin der Medizinischen Klinik und Poliklinik II in Würzburg war, stellt in seinem Aufsatz die Besonderheit heraus, dass Frauen hier im Gegensatz zu anderen Deliktsformen als Täterinnen überproportional repräsentiert sind, und zeigt zugleich Präventionsmöglichkeiten mit grundsätzlich guten Erfolgsaussichten auf. In diesem Kontext geht Herbert Csef auch auf die zentrale Rolle der Triade „Jugendamt – Polizei – Justiz“ ein.
KOK`in Julia Luther stellt in einem zweiteiligen Fachbeitrag schließlich die Möglichkeiten und Grenzen strafprozessualer Maßnahmen gegen Kinder als Adressaten hoheitlicher Eingriffsakte dar. Dabei kommt die Juristin und Sachbearbeiterin beim Landeskriminalamt Schleswig-Holstein berechtigt zur Feststellung, dass Kinder niemals Beschuldigte im juristischen Sinne sein können. In diesem Zusammenhang geht sie auch auf die PDV 382 ein, der wichtige Handlungsanweisungen für die polizeiliche Praxis zu entnehmen sind. Der zweite Teil des Aufsatzes erscheint in der Ausgabe 4/2023 der „Kriminalpolizei“.
Hinweise auf besondere Fach- und Jubiläumsveranstaltungen im Herbst des Jahres, eine strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht, Aktuelles aus dem Netz, Buchbesprechungen und gewerkschaftspolitische Nachrichten runden unsere Zeitschrift schließlich ab.
Liebe Leserinnen und Leser, wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.
Für das Redaktionsteam
Ihr
Hartmut Brenneisen
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Mit ihrem aktuellen und vielfältigen Themenspektrum, einer Mischung aus Theorie und Praxis und einem Team von renommierten Autorinnen und Autoren hat „Die Kriminalpolizei“ sich in den vergangenen Jahren einen ausgezeichneten Ruf erworben.
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
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