![Aus- und Fortbildung](/uploads/pics/Aus-und-Fortbildung_01.jpg)
Erste Absolventen des Masterstudienganges Kriminalistik an der HPol Brandenburg verabschiedet
Von LKD a.D. Ralph Berthel, Frankenberg/Sa.
Anmerkungen
- LKD a.D. Ralph Berthel ist Dozent im Masterstudiengang Kriminalistik an der HPol Brandenburg sowie im Masterstudiengang Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum. Der Autor ist Gründungsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik e.V. Erreichbarkeit: [email protected].
- Der letztmalige Abruf der URL erfolgte am 5.12.2022.
- Landtag Brandenburg, 6. Wahlperiode, Drs. 6/8069-B, Beschluss des Landtages Brandenburg, Spezialisierte Kriminalistenausbildung einführen – Kriminalistisches Erfahrungswissen weitergeben und sichern.
- Berthel; Ralph, Masterstudiengang Kriminalistik – Brandenburg geht innovative Wege, DIE KRIMINALPOLIZEI, 2-2019, S. 25 – 27.
- Berthel, 2019, a.a.O. S. 25.
- bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgpolhg.
- ACQUIN, Akkreditierungsbericht v. 20.7.2020, S. 7.
- Ausführlich dazu: Richter, Frank/ Dienstbühl, Dorothee, Das Phänomen Clankriminalität als Katalysator für eine moderne Verbrechensbekämpfung, DIE POLIZEI, 2022, S. 415-421.
- Ausführlich dazu: Gut, Yara, Die Brücke schlagen zwischen Wissenschaft und Praxis, format magazine, 10-2020, (https://www.institut-police.ch/06-wissen/Dokumente%20Kolloquium/Plenum/Erg%C3%A4nzende%20Dokumente/Article%20-%20Gut.pdf) sowie Frei, Bettina; Salathe, Joëlle; Gut, Yara, Effiziente Gewaltbekämpfung dank wissenschaftlicher Führungsunterstützung, DIE POLIZEI, 2021, S. 465-471.
- Einige Masterarbeiten werden 2023 in einem Band der Rothenburger Beiträge, der wissenschaftlichen Schriftenreihe der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), veröffentlicht werden.
- Vereinbarung „Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ Beschluss der Innenministerkonferenz vom 7.12.2007 und der Kultusministerkonferenz vom 20.9.2007 (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2007/2007_09_20-Vereinbarung-Zugang-hoeherer-Dienst-Master.pdf). Vgl. auch Hochschulrektorenkonferenz, HRK Bologna-Zentrum, Beiträge zur Hochschulpolitik 8/2008, S. 49. (https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/05-Cover-Broschueren-Plakate/Beitr-2008-08_BolognaReader_III_FAQs.pdf).
- studienangebot.rub.de/de/kriminologie-kriminalistik-und-polizeiwissenschaft/master-1-fach.
- www.school-cifos.de/studium/master-kriminalistik.html.
- Zum „Studienkurs“ an der DHPol vgl.: www.dhpol.de/studium/studienkurs.php. Beispiel einer Landesregelung für den Zugang für Juristen zum Polizeivollzugsdienst: Einstellung von Bewerbern mit zweiter Staatsprüfung (1) Bewerber, die die in § 4 Abs. 2 genannten Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, die zweite Staatsprüfung in einem für den Polizeivollzugsdienst förderlichen Studienfach bestanden und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum „Polizei- oder Kriminalrat z.A.“ ernannt werden. (2) Während der Probezeit erhalten die Beamten eine polizeifachliche Unterweisung. (§ 25 Laufbahnverordnung der Beamten des Polizeivollzugsdienstes vom 22.11.1999 (SächsGVBl. S. 799), die zuletzt durch Art. 6 der Verordnung vom 1.3.2012 (SächsGVBl. S. 173) geändert worden ist.) Ähnliche Bestimmungen finden sich in den laufbahnrechtlichen Regelungen anderer Länder.
- Landtag Brandenburg Drucksache 7/6662, 7. Wahlperiode, Eingegangen: 01.12.2022 / Ausgegeben: 01.12.2022, www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb.
- Berthel, 2019, a.a.O. S. 27.
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