Der Themenbereich Todesermittlungen im BA-Studiengang Polizei in Nordrhein-Westfalen
Von KD Christoph Frings, Duisburg
Abb. 3: Polizeiliche Aufgabenstellungen im Todesermittlungsverfahren.
6 Identifizierung zu vermittelnder Lehrinhalte im Rahmen des BA-Studiengangs Polizeivollzugsdienst
Neben einschlägigen rechtlichen Grundkenntnissen zu Maßnahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr benötigen die Studierenden wesentliche Grundkenntnisse der Ersten Hilfe. Diese Kenntnisse werden den Studierenden im Rahmen des Berufspraktischen Trainings beim LAFP NRW vermittelt.
Im zweiten Studienjahr werden den Studierenden im Rahmen des Hauptstudiums 2 die wesentliche Grundzüge des Todesermittlungsverfahrens erläutert (Lernzielstufe Stufe 2). Zudem sollen die Studierende zur sachgerechten Einordnung ob eine Person tatsächlich verstorben ist oder noch leben könnte, die sicheren und unsicheren Todeszeichen, die Todesarten und Todesursachen unterscheiden können (Lernzielstufe 2). Weiterhin sollen die Studierenden Konzeptionen für die Durchführung von Maßnahmen des Sicherungsangriffs in Todesermittlungsverfahren entwickeln können. Da die Durchführung des Sicherungsangriffs quasi „Kerngeschäft“ des Wachdienstes ist, ist hier die Lernzielstufe 4 vorgesehen.
Zur Erreichung dieser Lehr- und Lernziele sind u.a. folgende Lehrinhalte vorgesehen:
- Die Abgrenzung zwischen natürlichem und nicht-natürlichem Tod
- Unterscheidung zwischen sicheren und unsicheren Todeszeichen
- Die Eingrenzung der Todeszeit
- Die Abgrenzung zwischen Suizid, Fremdbeibringung und Unglückfall, insbesondere bei:
- Tod durch scharfe Gewalt
- Tod durch Ersticken
- Tod durch stumpfe Gewalt
- Tod durch Schusseinwirkung
- Tod durch Ertrinken
- Tod durch Elektrizität
- Maßnahmen des Sicherungsangriffs bei To-des-ermittlungs-verfahren
- Wesentliche Grundzüge des Todesermittlungsverfahrens (u.a. Vermittlung von wesentlichen Normen des Bestattungsgesetzes NRW, § 159 StPO)
Für die Vermittlung der Gesamtinhalte ist nur ein sehr knapper Ansatz von 14 Präsenzlehrveranstaltungsstunden im Fach Kriminalistik sowie 10 Stunden Selbststudium vorgesehen. Die Hälfte der Selbststudienstunden entfällt dabei auf das angeleitete Selbststudium das unter Anleitung durch die Lehrenden durchzuführen ist. Die grundsätzlichen Inhalte des Sicherungsangriffs an Tatorten werden den Studierenden bereits im Grundstudium (Modul GS 5) mit insgesamt 21 LVS und 18,5 Stunden im Selbststudium vermittelt. Somit sind im HS 2 nur noch die Besonderheiten des Sicherungsangriffs bei der Auffindung von Leichen zu behandeln.
Auf die Vermittlung des Auswertungsangriffs wurde verzichtet, da dieser durch die Kräfte des KK 11 bzw. der K-Wache erfolgt und es für diese spezialisierte Aufgabenwahrnehmung, die nur durch einen kleinen Teil der Ermittlungskräfte wahrgenommen wird, beim LAFP NRW angebotene Fortbildungsangebote gibt. Weiterhin wäre in den verfügbaren Stunden die Vermittlung des Auswertungsangriffs nicht sachgerecht möglich gewesen.
Begleitet wird das Kriminalistische Lehrangebot von Angeboten in den Fächern Ethik (Überbringung einer Todesnachricht/Empathischer Umgang mit Angehörigen), Psychologie und im Reflektionsmodul.
Abb.4: Identifizierung zu vermittelnder Lehrinhalte.
Service
Aktivitäten
Aktuelle Ausgabe
Mit ihrem aktuellen und vielfältigen Themenspektrum, einer Mischung aus Theorie und Praxis und einem Team von renommierten Autorinnen und Autoren hat „Die Kriminalpolizei“ sich in den vergangenen Jahren einen ausgezeichneten Ruf erworben.
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Meist gelesene Artikel
RSS Feed PolizeiDeinPartner.de
PolizeideinPartner.de - Newsfeed
-
Menschen zunehmend sorglos gegenüber Cyberkriminalität
Zahl der Betroffenen weiterhin hoch
-
Blinkmuffel machen den Straßenverkehr unsicher
Besonders an Kreisverkehren ist Blinken wichtig
-
Brände – richtig schützen: Im Brandfall und präventiv
Ein Brand breitet sich blitzschnell in der Wohnung aus: Greift die Flamme einer unbeaufsichtigten...
-
Audiopodcast: KI and Crime #1: KI-generierte Bilder und Texte
Die Ultras im deutschen Fußball reden derzeit nicht mit der Polizei. Im vergangenen Jahr gab es...
-
Fanartikel-Test: Autodekoration hält nicht jedem Tempo stand
Sitz und Halt der Produkte genau prüfen
-
Schlag gegen weltweites Cybercrime
BKA federführend bei internationaler Aktion
-
So werden Menschen in Deutschland ausgebeutet
Das Bundeslagebild „Menschenhandel und Ausbeutung“ beschreibt die aktuellen Erkenntnisse zur Lage...