Brandentstehungsbilder
als wertvolles Hilfsmittel für eine zeitnahe und beweissichere Brandursachenermittlung
Idee und Zusammenstellung: Helge Storck / Rainer Schwarz, Kriminalhauptkommissare, Tätigkeitsbereich u.a. „Brandermittlungen"
Brandstellen unterliegen wie kein anderer polizeilich relevanter Ereignis- oder Tatort verschiedensten Veränderungen. Diese werden durch das Feuer selbst, die Rettungs- und Löschmaßnahmen der Feuerwehr, die Witterung oder z.B. auch das nachträgliche Betreten der Brandstelle durch Geschädigte, Betroffene oder Schaulustige verursacht, so dass der Zustand, der bei der Brandentstehung noch vorhanden war, nicht mehr vorgefunden werden kann.
Die Brandursachenermittlung kann daher nur im Ausschlussverfahren erfolgen, d.h., alle in Betracht kommenden Brandursachen werden überprüft, um möglichst viele potentielle Ursachen auszuschließen. Diese Ermittlungen können jedoch erst nach Feststellung / Ermittlung des Brandherdes (Brandausgangsbereichs) erfolgen. Daher werden im Zuge der Ermittlungen neben der objektiven Brandortaufnahme selbst regelmäßig Brandentdecker, Zeugen und insbesondere auch Feuerwehrleute zu ihren Beobachtungen befragt bzw. vernommen.
Aus Sicht der Brandsachbearbeitung erscheint jedoch das Vorhandensein von Lichtbildern aus einer möglichst frühen Phase des Brandes fast noch wertvoller, weil dadurch neben der Möglichkeit, vorliegende Aussagen zu verifizieren, Feststellungen, die während der Brandortaufnahme an der „kalten Brandstelle„ gemacht werden, schneller erklärlich und nachvollziehbar sind.
Zudem können, sofern die Lichtbilder bei der Brandortaufnahme durch die hiesige Dienststelle bereits vorhanden sind, von vorneherein Teile der Brandstelle für die Bewertung, ob sie als Brandausgangsbereich in Betracht kommen, ausgeschlossen werden.
Eine schnelle Brandursachenfeststellung hat im Übrigen neben der strafrechtlichen Bewertung oftmals direkte Auswirkungen auf eine zeitnahe versicherungsmäßige Abwicklung des Brandschadens.
Aus Sicht der Brandsachbearbeitung scheint es daher wünschenswert, bei allen Bränden (insbesondere, wenn Brandobjekte des § 306 StGB betroffen sind) Lichtbilder zu fertigen. Neben dem Feuer selbst können dabei auch Schalter-/Sicherungsstellungen, Zugangsmöglichkeiten u.ä. beweisfest dokumentiert werden.
Um Lichtbilder aus einer möglichst frühen Phase des Brandes (Brandentstehung) zu erhalten, sollte neben der mitführten Kamera auch an den Einsatz der in die Fustkw eingebauten Videokamera gedacht werden. Wir haben übrigens auch schon brauchbare Fotos von Handykameras erhalten.
Nachfolgend einige Beispiele, die Brandstellen zum Zeitpunkt unserer Brandortaufnahme und noch in der Brandentstehung zeigen. Daran wird deutlich, welche Aussagekraft alleine Fotos in Bezug auf den Brandausbruchsbereich und damit auf die gesamte Brandursachenermittlung haben können!
Dabei sollte berücksichtigt werden, dass zum Zeitpunkt der Fertigung eines Lichtbildes bei Brandsachen häufig noch gar nicht absehbar ist, ob und in welcher Weise die Fotos verfahrensrelevant sind. Aus diesem Grund kann das Motto nur lauten, „draufzuhalten„, insbesondere dann, wenn digitale Technik, bei der die eigentliche Erstellung und Betrachtung der Fotos keine weiteren Kosten verursacht, verwendet wird. Der objektivste Zeuge ist ein Lichtbild!
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